Beitragsordnung
§ 1 Aufnahmegebühr
- Natürliche Personen zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr als aktives Mitglied von € 150,00
sowie
als förderndes Mitglied von € 125,00. - Juristische Personen oder Personenmehrheiten zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr
bis 5 Mitarbeiter € 150,00
>5 bis 50 Mitarbeiter € 300,00
ab 51 Mitarbeiter € 500,00
Die Aufnahmegebühr ist unabhängig von der Mitarbeiter oder Vertriebspartneranzahl.
Die juristische Person ist jedoch verpflichtet, eine Namensliste zu überreichen.
Bei einer fördernden Mitgliedschaft beträgt der Aufnahmebeitrag € 250,00.
§ 2 Jahresbeitrag
- Der Jahresbeitrag für unter § 1 (1) genannte Mitglieder beträgt bei einer
aktiven Mitgliedschaft € 250,00
passiven Mitgliedschaft € 200,00 - Der Jahresbeitrag für unter § 1 (2) genannte Mitglieder ist wie folgt gestaffelt:
- juristische Personen oder Personenmehrheiten, die eine
aktive Mitgliedschaft beantrag haben, zahlen einen Jahresbeitrag
bis 5 Mitarbeiter € 250,00
>5 bis 50 Mitarbeiter € 900,00
ab 51 Mitarbeiter € 2.200,00- juristische Personen oder Personenmehrheiten, die förderndes Mitglied sind,
zahlen einen Jahresbeitrag von € 200,00.
- juristische Personen oder Personenmehrheiten, die eine
- Mitarbeiter sind sowohl Angestellte als auch selbständige Handelsvertreter des
Mitglieds.
§ 3 Rabatte
Auf die vorgenannten Beiträge kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen
Rabatte gewähren. Die Entscheidung darüber erfolgt mit einer 2/3-Mehrheit.
Ein solcher Ausnahmefall ist z.B. gegeben, wenn das Mitglied bereits vor der Ver-
einsgründung die Ziele unterstützt hat oder durch Eigeninitiative zur Qualitätssich-
erung des Vertriebs der Produkte beigetragen hat.
Ein weiterer Ausnahmefall folgt auch aus der wirtschaftlichen Situation des Mitglieds.