Beitragsordnung

Beitragsordnung

§ 1 Aufnahmegebühr

  1. Natürliche Personen zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr als aktives Mitglied von € 150,00
    sowie
    als förderndes Mitglied von € 125,00.
  2. Juristische Personen oder Personenmehrheiten zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr
    bis 5 Mitarbeiter € 150,00
    >5 bis 50 Mitarbeiter € 300,00
    ab 51 Mitarbeiter € 500,00
    Die Aufnahmegebühr ist unabhängig von der Mitarbeiter oder Vertriebspartneranzahl.
    Die juristische Person ist jedoch verpflichtet, eine Namensliste zu überreichen.
    Bei einer fördernden Mitgliedschaft beträgt der Aufnahmebeitrag € 250,00.

§ 2 Jahresbeitrag

  1. Der Jahresbeitrag für unter § 1 (1) genannte Mitglieder beträgt bei einer
    aktiven Mitgliedschaft € 250,00
    passiven Mitgliedschaft € 200,00
  2. Der Jahresbeitrag für unter § 1 (2) genannte Mitglieder ist wie folgt gestaffelt:
    • juristische Personen oder Personenmehrheiten, die eine
      aktive Mitgliedschaft beantrag haben, zahlen einen Jahresbeitrag

    bis 5 Mitarbeiter € 250,00
    >5 bis 50 Mitarbeiter € 900,00
    ab 51 Mitarbeiter € 2.200,00

    • juristische Personen oder Personenmehrheiten, die förderndes Mitglied sind,
      zahlen einen Jahresbeitrag von € 200,00.
  3. Mitarbeiter sind sowohl Angestellte als auch selbständige Handelsvertreter des
    Mitglieds.

§ 3 Rabatte

Auf die vorgenannten Beiträge kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen
Rabatte gewähren. Die Entscheidung darüber erfolgt mit einer 2/3-Mehrheit.

Ein solcher Ausnahmefall ist z.B. gegeben, wenn das Mitglied bereits vor der Ver-
einsgründung die Ziele unterstützt hat oder durch Eigeninitiative zur Qualitätssich-
erung des Vertriebs der Produkte beigetragen hat.

Ein weiterer Ausnahmefall folgt auch aus der wirtschaftlichen Situation des Mitglieds.